Organisationsformen im Vergleich
Gemeinwohlorientierte Initiativen müssen sich spätestens dann mit der Frage nach der passenden rechtlichen Struktur beschäftigen, wenn sie Spenden einwerben oder Zuschüsse beantragen wollen, sagt Rechtsanwältin Melanie Jakobs. Denn Initiativen sind nicht etwa schon dadurch steuerbefreit, dass sie mit ihrer Tätigkeit gemeinnützige Zwecke verfolgen. Vielmehr benötigen sie eine Rechtsform, die vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt werden kann.
Sie rät, die Rechtsform für den guten Zweck vorausschauend zu planen. Ein Wechsel sei meistens mit großem Aufwand verbunden oder sogar unmöglich.
WELCHE FORM PASST zu meinem ENGAGEMENT?
Die in der Praxis relevanten gemeinnützigen Organisationsformen sind:
– [nbsp]der eingetragene Verein
– die gemeinnützige GmbH
– die unselbständige Stiftung
– die rechtsfähige Stiftung.
Für die Entscheidungshilfe gibt es hier eine sehr detaillierte, vergleichende Übersicht auf der Website des Haus des Stiftens.