In Deutschland gibt es mehr als 25.000 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts – etwa 9 von 10 sind gemeinnützig: Sie wollen die Allgemeinheit selbstlos fördern. 80 Prozent werden zu Lebzeiten der Stifterin oder des Stifters errichtet. Mehr erfahren
Langfristiges Engagement
Das Prinzip einer Stiftung ist einfach: Ein Stifter oder eine Stifterin möchte sich langfristig für einen gemeinnützigen Zweck engagieren. Dazu wird das Vermögen in eine Stiftung eingebracht. Rund zwei Drittel der Stifter und Stifterinnen in Deutschland sind Privatpersonen; aber auch Organisationen können stiften.
Wer eine Stiftung errichtet, trennt sich für immer von seinem Vermögen. Die Stiftung gehört sich selbst. Sie legt das ihr übertragene Vermögen sicher und gewinnbringend an, um Überschüsse zu erwirtschaften. Die Erträge werden für gemeinnützige Zwecke ausgegeben. Das gestiftete Vermögen selbst muss als Grundkapital der Stiftung erhalten bleiben (Ausnahme: Verbrauchsstiftung) und kann auch selbst eine gesellschaftliche Wirkung entfalten. Die Stiftung ist vom Grundsatz her für die Ewigkeit gedacht; sie kann in der Regel nicht aufgelöst werden.
Der Bundesverband Deutscher Stiftungen erklärt Prinzip und Wirkungsweise einer Stiftung in diesem Erklärvideo auf YouTube. Die Broschüre "Was ist eine Stiftung" (2023) können Sie hier als PDF herunterladen.
Gutes tun für das Gemeinwesen
Den Zweck einer Stiftung bestimmt der Stifter oder die Stifterin bei Errichtung. Dieser Zweck ist fortan festgeschrieben und darf nicht wesentlich geändert werden. Rund 90 Prozent der Stiftungen verfolgen gemeinnützige Zwecke; sie fördern zum Beispiel Bildungsangebote oder die Erforschung seltener Krankheiten. Wann genau eine Stiftung gemeinnützig ist, hat der Staat gesetzlich festgelegt. Nur wenn das Finanzamt eine Stiftung als gemeinnützig anerkennt, wird sie steuerlich begünstigt.
Rechtsformen und Typen
Hinter dem Begriff Stiftung verbergen sich verschiedene Rechtsformen und Typen. Die beliebtesten Rechtsformen sind die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts sowie die Treuhandstiftung. Andere Rechtsformen können auch eine Stiftungs-GmbH oder ein Stiftungsverein sein.
(Quelle: Bundesverband Deutscher Stiftungen)
In Bremen haben ein ausgeprägter Bürgersinn sowie das Verständnis und die Einsatzbereitschaft für die Allgemeinheit seit vielen Generationen einen hohen Stellenwert.
Ulrich Mäurer, Senator für Inneres, Bremen (Stiftungsbehörde)