Tipp: Spenden als Nonprofit-Organisation

Schütting-Stiftung unterstützt herausragende Projekte

Ein Sportverein, der der Ukraine spendet? Großartige Idee! Durch die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts ist dies machbar. Das Haus des Stiftens zitiert in seinem jüngsten Newsletter einen Praxistipp der Rechtsanwaltsgesellschaft Stiftungszentrum.law:

Mögliche Mittelweitergabe im Wege des § 58 Nr. 1 AO

Mit der Reform des Gemeinnützigkeitsrechts durch das Jahressteuergesetz 2020 seien die § 58 Nr. 1 und 2 AO (alt) zusammengelegt worden, dadurch sei die Mittelweitergabe vereinheitlicht worden. Seitdem sei aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht keine Zweckidentität zwischen Geber- und Empfängerkörperschaft mehr notwendig.

Verfüge eine fördernd tätige Non-Profit-Organisation, die nach ihrer Satzung nicht die passenden Zwecke verfolge (wie mildtätige Zwecke, Hilfe für Flüchtlinge, Kriegsopfer, Katastrophenschutz), über Mittel, die keiner anderweitigen Bindungswirkung unterlägen, so könnten diese Mittel – ohne Änderung der Satzung – gemeinnützigkeitsrechtlich unschädlich weitergeleitet werden an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts.

Zu beachten seien aber eventuelle vereins- und stiftungsrechtliche (also zivilrechtliche) Einschränkungen.

Zurück

Weitere Stiftungsnews

Spendenaufruf

DPG bittet um Unterstützung für Flutopfer in Polen.

Weiterlesen

Wie fördern Stiftungen?

Erstmals wurde die Förderpraxis von Stiftungen untersucht.

Weiterlesen

Dynamic Days of Europe

Die Wolfgang-Ritter-Stiftung fördert junge Wissenschaftler.

Weiterlesen

Woans hett sik Plattdüütsch entwickelt un wat is woll sien Tokunft?

Dr. Wolfgang Krischke übernimmt wissenschaftliche Leitung des INS.

Weiterlesen

Paula goes America

Erste große Paula Modersohn-Becker-Retrospektive in den USA

Weiterlesen

Wir sagen danke!