Das neue Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts tritt am 1. Juli 2023 in Kraft. Was bedeutet die Stiftungsrechtsreform für Stiftungen? Das erläutert Ihnen Burkhard Sültmann, Rechtsanwalt, Notar a.D. und Stiftungshaus-Vorstandsmitglied bei seinem Vortrag mit Gespräch.
Zu den Inhalten
TEIL 1. ÄNDERUNGEN
- Stiftungsgeschäft
- Stiftungsorganisation (Regelungen zur Haftung, Beschlussfassung der Organe, Notmaßnahmen bei fehlenden Organmitgliedern)
- Neue Regelungen zum Stiftungsvermögen (Einzelheiten zum Stiftungsvermögen, Bewirtschaftung des Grundstockvermögens, Ausnahmen vom Erhaltungsgebot des Grundstockvermögens, Möglichkeit der Teilung des Stiftungsvermögen)
- Das Stiftungsvermögen im Stiftungsgeschäft
- Änderungen der Satzung und von Stiftungszwecken (Änderung des Stiftungszwecks, Änderung prägender Satzungsbestimmungen, sonstige Satzungsänderungen, individuelle Satzungsregelungen, Überführung in eine Verbrauchsstiftung)
- Zulegung, Zusammenlegung und Beendigung von Stiftungen
- Auflösung der Stiftung
TEIL 2. AUSBLICK UND HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN
- Ausblick
- Handlungsempfehlungen für bestehende Stiftungen
- Handlungsempfehlungen für Stiftungsneugründungen
- Generelle Handlungsempfehlungen