Die Reform des Stiftungsrechts (2. Termin)

Stiftungshaus Bremen (Bürgermeister-Smidt-Straße 78, 4. OG)

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Das neue Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts tritt am 1. Juli 2023 in Kraft. Was bedeutet die Stiftungsrechtsreform für Stiftungen? Das erläutert Ihnen Burkhard Sültmann, Rechtsanwalt, Notar a.D. und Stiftungshaus-Vorstandsmitglied bei seinem Vortrag mit Gespräch.

Zu den Inhalten

TEIL 1. ÄNDERUNGEN

- Stiftungsgeschäft
- Stiftungsorganisation (Regelungen zur Haftung, Beschlussfassung der Organe, Notmaßnahmen bei fehlenden Organmitgliedern)
-
Neue Regelungen zum Stiftungsvermögen (Einzelheiten zum Stiftungsvermögen, Bewirtschaftung des Grundstockvermögens, Ausnahmen vom Erhaltungsgebot des Grundstockvermögens, Möglichkeit der Teilung des Stiftungsvermögen)
- Das
Stiftungsvermögen im Stiftungsgeschäft
- Änderungen der Satzung und von Stiftungszwecken (Änderung des Stiftungszwecks, Änderung prägender Satzungsbestimmungen, sonstige Satzungsänderungen, individuelle Satzungsregelungen, Überführung in eine Verbrauchsstiftung)
-
Zulegung, Zusammenlegung und Beendigung von Stiftungen
- Auflösung der Stiftung

TEIL 2. AUSBLICK UND HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN

- Ausblick
- Handlungsempfehlungen für bestehende Stiftungen
- Handlungsempfehlungen für Stiftungsneugründungen
- Generelle Handlungsempfehlungen

Foto: Christina Kuhaupt
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