Bremer Frau des Jahres 2024
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Stiftungshaus Bremen und Bürgerstiftung Bremen haben mit einem Kreis von Stiftungen, Unternehmen und Privatpersonen das Bremer Bündnis für die Ukraine gebildet. Mit den Spenden wird ein Förderprogramm ausgestaltet, das den ukrainischen Schutzsuchenden vor Ort in Bremen zugute kommen soll. Der Startschuss fiel am 4. Mai – auf einer Solidaritätsveranstaltung mit und für Menschen aus der Ukraine in der Stadtteilfiliale Horn-Lehe der Sparkasse Bremen. Das Stiftungshaus Bremen präsentierte hier vor rund 60 Gästen Vereine und Projekte der Ukraine-Hilfe – und schuf damit auch ein Forum des Austausches und der Begegnung.
Das neue Bündnis will die Vereine in der Stadt unterstützen, die im direkten Kontakt mit den Schutzsuchenden sind und wissen, was wirksam ist und wo Hilfe gebraucht wird. Der Fokus liegt auf lokalen Akteurinnen und Akteuren und ihren Projekten. Auf der Aktions-Website www.bb4ua.de können Gemeinnützige online eine Förderung beantragen.
Mit dem Bündnis werden Stiftungshaus und Bürgerstiftung erstmals gemeinsam aktiv. Harald Emigholz, Präsident des Stiftungshauses, sagt: Wir setzen uns gemeinsam für Schutzsuchende aus der Ukraine in Bremen ein – um Not zu lindern, ihr Ankommen hier zu erleichtern und Perspektiven für einen längerfristigen Aufenthalt zu schaffen. Eberhard Muras, Vorstandsvorsitzender der Bürgerstiftung Bremen, sagt: Wir wollen sie willkommen heißen, Begegnungen ermöglichen und schnelle Hilfe leisten.
Den Initiatoren ist der lokale Aspekt ganz besonders wichtig. Bei großen nationalen Spendenaufrufen würden diese Vereine oft nicht bedacht, deswegen konzentriere sich das Bündnis auf lokale Akteurinnen und Akteure. Ziel ist es, bestehende Organisationen und Strukturen zu stärken und zu vernetzen und nicht in Konkurrenz zu anderen Spendenaufrufen zu stehen. Die Solidarität in Bremen für die Ukraine und ihre Menschen ist unglaublich groß. Sie darf nicht nachlassen. Denn der Krieg dauert an und die Folgen werden uns noch sehr lange bedrückend beschäftigen.
Stiftungen sind im Übrigen nicht an ihren Stiftungszweck gebunden: Alle gemeinnützigen Organisationen dürfen laut Bundesfinanzministerium über den bisher geltenden § 58 Nr. 1 AO hinaus vorhandene Spenden ohne Zweckbindung tätigen. Sie dürfen demnach auch zur unmittelbaren Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten spenden – auch wenn dies nicht durch den Satzungszweck gedeckt ist.
Zu den Erstunterstützern gehören: Sparkasse Bremen, Lampe & Schwartze Group, Leschaco, Gewoba, Brebau, Collegium Vermögensverwaltung AG, OHB, Zech Group, Bego, RSM, presse,contor, Crome-Wollenweber-Stiftung, Carl-Heinz und Hannelore Knief-Stitung, Ingrid und Rolf Möhlenbrock Stiftung, swb, Cornelius von der Hellen Stiftung, Wilke und Johann Athen Stiftung..
Weitere Informationen: www.bb4a.de
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