Dr. Sebastian Berger: Das Stiftungsrecht wird einheitlich

Dr. Sebastian Berger leitet beim Senator für Inneres das Referat 22, Stiftungen, Wahlen und Statistik. Hier nimmt er Stellung zur Reform des Stiftungsrechts und zu den Auswirkungen auf Bremen und auf Stiftungen.

Kürzlich ist die lang erwartete Stiftungsrechtsreform verabschiedet worden. Wie beurteilen Sie die Reform?

Der Senator für Inneres begrüßt die Reform. Sie führt zu einer Vereinheitlichung des Stiftungsrechts und beseitigt bestehende Rechtsunsicherheiten.

Welches sind nach Ihrer Einschätzung die wichtigsten Änderungen?

Es gibt insbesondere bundeseinheitliche Regelungen zum Stiftungsvermögen, zu Satzungsänderungen und zur Beendigung von Stiftungen. Wichtig sind auch Regelungen zur Frage einer Haftung von Organmitgliedern – insbesondere die Kodifizierung der sog. Business Judgement Rule, wonach ein Organmitglied nicht pflichtwidrig handelt, wenn es bei der Geschäftsführung unter Beachtung der gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorgaben vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Informationen zum Wohle der Stiftung zu handeln. Zudem ist nunmehr geregelt, dass die Stiftungsbehörde zur Notbestellung von Organmitgliedern ermächtigt ist und dabei auch eine Vergütung auf Kosten der Stiftung zubilligen kann. Von sehr weitreichender Bedeutung ist zudem die Einführung eines Stiftungsregisters ab 2026.

Wie werden die Auswirkungen auf Bremen sein? Wird das Landesstiftungsgesetz angepasst?

Die Rechtsänderungen werden grundsätzlich auch für bereits bestehende Stiftungen gelten. Eine Anpassung des bremischen Stiftungsgesetzes wird voraussichtlich 2023 erfolgen.

Welchen Handlungsbedarf sehen Sie für einzelne Stiftungen?

Am wichtigsten ist sicherlich, dass sich bis Ende 2026 alle Stiftungen beim Stiftungsregister – das vom Bundesamt für Justiz geführt werden wird – anmelden müssen.

Informationen aus der und über die Stiftungsbehörde erhalten Sie hier.

Foto: Michael Bahlo

Weitere Stiftungsmenschen

Als Hans-Georg Weid in den Ruhestand ging, hatte er Lust, noch etwas Sinnstiftendes zu tun. Auf der Freiwilligenbörse Aktivoli stieß der frühere Team- und Projektleiter in einem großen Bremer Unternehmen auf den Verein Ketaaketi, für den er mittlerweile als Länderkoordinator für Madagaskar arbeitet. Ketaaketi ist neues Mitglied im Stiftungshaus.

 

Vor 20 Jahren wurde das Stiftungshaus Bremen gegründet. Grund genug, Stiftungsmenschen zu ehren wie (v.l.) Martin Naber aus der Familie des Stifters Conrad Naber, Senator a.D. und Stifter Manfred Fluß und Rechtsanwalt Dr. Günter Wagner. Sie haben maßgeblich daran mitgewirkt, das Stiftungsnetzwerk auf den Weg zu bringen.

Foto: Christina Kuhaupt

Claudia Rodiek will stiften. Aber noch nicht jetzt! Später in ihrem Leben. Um sich mit dem Thema und dem großen stifterischen Gestaltungsspielraum vertraut zu machen, ist sie Fördermitglied im Stiftungshaus geworden.

Foto: Christina Kuhaupt

Freiwilliges Engagement geehrt: Carsten Dohme leitet das Projekt Kulturtafel des Ausspann e.V. Nun haben die PSD-Bank und Sozialsenatorin Anja Stahmann die Initiative mit dem erstmals vergebenen Engagementpreis ausgezeichnet. 3.000 Euro gab es für die auch vom Stiftungshaus unterstützte Kulturtafel. Herzlichen Glückwunsch!

Jahresauftakt 2023: Das Stiftungshaus begrüßte das Jahr 2023 zusammen mit der Stiftung der Universität Bremen mit der Vernissage der Wanderausstellung über wissenschaftliche Stiftungsprojekte: MACHT SINN. Mit ins Spiel geholt haben wir künstliche Intelligenz: Was berichtet wohl der KI-Bot der Stunde (ChatGPT) über das Event?

Im Bild: Katrin Wördemann (Stiftungshaus Bremen) und Dr. Helga Trüpel (Stiftung der Universität Bremen) bei der Begrüßung der Gäste

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